TarifvertragsrechtDas Tarifvertragsrecht ist ein Bereich des Arbeitsrechts. Es beinhaltet vor allem das Grundrecht für Arbeitnehmer, Vereinigungen zu bilden, welche zur Wahrung und Förderung der wirtschaftlichen Arbeitsbedingungen beitragen. Das Tarifvertragsrecht stellt also die Grundlage für die Schaffung von Gewerkschaften und somit auch von Tarifverträgen dar. Tarifverträge stellen für viele Arbeitnehmer einen wichtigen arbeitsrechtlichen Bestandteil dar, der wirtschaftliche Sicherheit schafft. Er schützt Arbeitnehmer vor willkürlichen arbeitsrechtlichen Änderungen und erhöht die individuelle Planungssicherheit. |
Aufhebungsvertrag
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Anders als bei einer Kündigung wird der Aufhebungsvertrag im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen. Damit entfällt die von vielen als Makel empfundene Kündigung. Problematisch ist es aber, wenn im Zusammenhang mit dem Aufhebungsvertrag eine Abfindung gezahlt wird, die aus Sicht des Unternehmens dem Arbeitnehmer den Jobverlust versüßt und damit rechtliche Probleme einer Kündigung umschifft. Dann muss der Arbeitnehmer sehr genau darauf achten, dass ihm dieser Vertrag nicht als freiwillige Aufgabe des Arbeitsverhältnisses ausgelegt wird. Ansonsten droht eine bis zu zwölfwöchige Sperre für den Bezug des Arbeitslosengeldes, die sich kaum ein Arbeitnehmer leisten kann. Wird aber durch eine Zusatzklausel im Aufhebungsvertrag betont, dass bei Nichtzustandekommen des Aufhebungsvertrages eine Kündigung erfolgt wäre, entfällt diese Sperrfrist. |
Mobbing
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Mobbing oder Mobben steht im engeren Sinn für „Psychoterror am Arbeitsplatz mit dem Ziel, Betroffene aus dem Betrieb hinauszuekeln.“ Im weiteren Sinn bedeutet Mobbing, andere Menschen ständig bzw. wiederholt und regelmäßig zu schikanieren, zu quälen und seelisch zu verletzen, beispielsweise, am Arbeitsplatz.. Typische Mobbinghandlungen sind die Verbreitung falscher Tatsachen, die Zuweisung sinnloser Arbeitsaufgaben, Gewaltandrohung, soziale Isolation oder ständige Kritik an der Arbeit. |
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