Frank Thomae Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht  

Fachanwalt für Arbeitsrecht


Betriebsverfassungsrecht



Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber
und der Belegschaft des Betriebes, die dabei durch den von ihr gewählten Betriebsrat
repräsentiert wird.

Kündigungsschutzrecht

Bei dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) handelt es sich um eines der wichtigsten
Bestimmungen zum Schutz des Arbeitnehmers. Die Vorschriften dieses Gesetzes sind
zwingend und können nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers abgeändert werden.

Mutterschutzrecht

Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die (werdende) Mutter und ihr Kind
vor Gefährdungen, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor
finanziellen Einbußen sowie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft
und einige Zeit nach der Geburt zu schützen.
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis
stehen, das heißt auch für Heimarbeiterinnen, Hausangestellte, geringfügig Beschäftige und
weibliche Auszubildende. Weitere Regelungen zum gesundheitlichen Schutz werdender Mütter
vor Gefahren, Überforderung und der Einwirkung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz
finden sich unter anderem in der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV).